Chronik des Vereins
Über uns
Der Kultur- und Heimatverein Ziesar wurde im Jahr 1991 gegründet. Die Mitglieder des damaligen Kulturbundes der DDR Ortsgruppe Ziesar (gegründet 1974) passten sich nach der politischen Revolution 1989/90 den neunen Bedingungen an und gründeten einen Verein. So war die Weiterarbeit auf dem Kulturellen Gebiet der Stadt Ziesar gewährleistet. Die Arbeit des Vereins veränderte sich und passte sich den Erfordernissen und dem Vereinsrecht an. Im Jahr 2026 zählt der Verein 54 Mitglieder. Seit 35 Jahren bieten wir eine kontinuierliche Vereinsarbeit mit vielen unterschiedlichen Interesseng an. Wir betreuen das Heimatmuseum der Stadt Ziesar. Unsere inhaltliche Arbeit gestalten wir nach der Satzung des Vereins (nachfolgend einige Auszüge).
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
Der Verein trägt den Namen "Kultur - und Heimatverein Ziesar e. V.” (abgekürzt KHV e.V.) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Sitz des Vereins ist Ziesar. Die Adresse ist die Wohnadresse des jeweiligen Vorsitzenden.
Er hat die Rechtsform eines beim Amtsgericht eingetragenen Vereins. Die Eintragung ist erfolgt beim Amtsgericht Brandenburg /Havel am 27.11. 1991 unter VR326.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch
Vorträge und Veranstaltungen
Erforschung der Heimatgeschichte
Pflege und Betreuung der denkmalgeschützten Gebäude, insbesondere der Burg
Betreuung des Heimatmuseums
Durchführungen von Burg - und Stadtführungen
gute Zusammenarbeit mit den Schulen auf den vorgenannten Gebieten
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder ab vollendetem 16.Lebensjahr werden, der sich zu den Vereinszielen bekennt und den Mitgliedsbeitrag bezahlt.
Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der über diese entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der jederzeit zulässige Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.
Stand April 2026